Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.
Deutschland

Adoptionswirkungsgesetz
(Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht)

Artikel 2 des Gesetzes vom 05.11.2001 (BGBl. I S. 2950), in Kraft getreten am 10.11.2001 bzw. 01.01.2002

zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.02.2021 (BGBl. I S. 226) m.W.v. 01.04.2021

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung

§ 3Umwandlungsausspruch

§ 4Unbegleitete Auslandsadoptionen

§ 5Antragstellung; Reichweite der Entscheidungswirkungen

§ 6Zuständigkeit und Verfahren

§ 7Vorläufige Anerkennung der Auslandsadoption

§ 8Bericht

§ 9Übergangsvorschrift

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht